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Allgemeine Nutzungsbedingungen für die als Open Data definierten Daten des öffentlichen Verkehrs der Schweiz

Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform und die Verwendung der bereitgestellten Daten.

Definitionen

  • ODPCH: Open-Data-Plattform öV Schweiz.
  • Open Data: Frei verfügbare und nutzbare Daten.
  • ODPCH-Daten: Überbegriff für alle Daten, die von der ODPCH bereitgestellt werden und öffentlich bezogen werden können.
  • Datennutzung: Bezug, Verwendung und Publikation der ODPCH-Daten.
  • Datennutzerin, Datennutzer: Privatperson oder Firma, die ODPCH-Daten bezieht.
  • Dateibasierte Daten: Daten, die über einen Download als Datei von der ODPCH bereitgestellt oder bezogen werden.
  • Dienstbasierte Daten: Daten, die über einen Service von der ODPCH bereitgestellt oder bezogen werden.
  • Rohdaten: ODPCH-Daten, die nicht oder noch nicht aufbereitet wurden.
  • Datenaufbereitung: Umformung, Anpassung oder Veredelung der Rohdaten. Aufbereitung kann auch Änderungen an den Daten bedeuten wie etwa Aggregation, Auswahl oder Ergänzung mit anderen Daten, sowie deren Transformation in andere Formate.
  • Aufbereitete Daten: ODPCH-Daten, die durch Dritte umgeformt, angepasst oder veredelt wurden.
  • Request: Einzelner Aufruf eines Datendienstes auf der ODPCH.
  • Analyse: Statistiken und Auswertung, die auf Rohdaten und/oder aufbereiteten ODPCH-Daten basieren.
  • Publikation: Veröffentlichung von ODPCH-Daten in jeglicher Form, auch im Rahmen einer Applikation oder als Datei oder Service, ob als Rohdaten oder als aufbereitete Daten.
  • SBB: Die SBB AG (Division Infrastruktur) ist die Systembetreiberin der ODPCH im Auftrag des Bundesamtes für Verkehr BAV.

1. Umfang der Datennutzung

Auf der OPDCH stehen die als Open Data definierten Inhalte in maschinell lesbarer Form zur freien Verfügung. Der Zugang zu den Daten erfolgt über opentransportdata.swiss. Die bezogenen Daten dürfen aufbereitet, analysiert und publiziert werden, inkl. Einbezug weiterer Daten.

2. Registrierung

Der Bezug und die Nutzung von dateibasierten Daten der ODPCH benötigt keine Registrierung und ist kostenlos. Der Bezug und die Nutzung von dienstbasierten Daten erfordert eine Registrierung.

3. Zugriffscode (API-Key)

Basierend auf der Registrierung wird für die Nutzung der dienstbasierten Daten ein Zugriffscode vergeben, der eine Anzahl Requests ermöglicht (vgl. Ziffer 4). Der Code kann durch die SBB widerrufen oder blockiert werden, insbesondere wenn die Pflichten gemäss Ziffer 5 nicht eingehalten werden.

4. Request-Limit

Für die Nutzung von dienstbasierten Daten der ODPCH wird als Nutzungslimite eine maximale Anzahl Requests pro Zeiteinheit festgelegt. Innerhalb der Limite ist die Nutzung der Datendienste kostenlos. Die Nutzungslimite ist nach Möglichkeit einzuhalten.

Sollte die festgelegte Anzahl Requests pro Zeiteinheit wiederholt überschritten werden, kann die SBB mit dem Datennutzer/der Datennutzerin einen Vertrag über eine höhere Anzahl Requests abschliessen. Diese Nutzung ist dann kostenpflichtig.

Sollte sich die Datennutzerin/der Datennutzer weigern, den Vertrag mit der SBB abzuschliessen, kann die SBB den entsprechenden Zugangscode blockieren.

Limit und Kosten sind separat geregelt.

5. Pflichten bei der Datennutzung

5.1. Quellenangabe

In Publikationen und Analysen, die auf ODPCH-Daten basieren, ist die URL opentransportdata.swiss als Bezugsort der Rohdaten anzugeben.

5.1.1 Ausnahmeregelung für Datenbankwerke

Wenn die ODPCH-Daten Bestandteil eines Datenbankwerks werden, das viele verschiedene Datenquellen hat und nicht nur die Daten von opentransportdata.swiss dort verwendet, genügt eine Nennung von opentransportdata.swiss in einer Liste der Beitragenden zu diesem Datenbankwerk. Eine explizite Nennung von opentransportdata.swiss bei jeder Verwendung der Daten ist dann nicht mehr erforderlich, auch nicht durch Lizenznehmer des besagten Datenbankwerks. Es genügt eine indirekte Nennung durch einen Verweis auf Herausgeber des Datenbankwerks, der wiederum auf opentransportdata.swiss verweist. Die Einstufung “Datenbankwerk” erfolgt durch die SBB und kann schriftlich beantragt werden. Die SBB führt eine Liste über die zugelassenen Datenbankwerke.

5.2 Aktualisierung der Rohdaten

ODPCH-Daten müssen regelmässig aktualisiert werden, entsprechend dem zugrundeliegenden Aktualisierungstakt der Rohdaten.

5.3 Urheberschaft

Die Publikation der aufbereiteten Daten und der Analysen hat unter dem Namen der Datennutzerin/des Datennutzers zu erfolgen.

6. Links und Kommentare

Die Seiten und Kommentare der ODPCH enthalten möglicherweise Links zu Webseiten von Dritten, auf deren Inhalte die SBB keinen Einfluss haben. Die SBB übernehmen für diese fremden Inhalte keine Gewähr und keine Verantwortung.

Einträge und Kommentare von Dritten auf der ODPCH werden von der SBB auf die Einhaltung der Netiquette überprüft. Einträge, die gegen die Netiquette verstossen, werden durch den Webmaster entfernt. Die publizierten Kommentare geben stets die Meinung des Autors/der Autorin und nicht der SBB wieder.

7. Haftung und Gewährleistung

Die SBB schliesst die Haftung für jegliche Schäden durch die Datennutzung aus. Sie übernimmt keine Gewährleistung für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit, Verfügbarkeit und Genauigkeit der veröffentlichten Daten, Links und Kommentare.

8. Missbrauch

Missbräuchliche Verwendung der Daten hat eine sofortige Unterbindung weiterer Datennutzung für die jeweilige Datennutzerin / den jeweiligen Datennutzer zur Folge.

9. Änderungen und Ergänzungen

SBB behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.

Bei Widersprüchen zwischen den verschiedenen Sprachversionen gilt die deutsche Version als die verbindliche.