Eine Dienststelle ist eine geografische oder virtuelle Stelle, die einem administrativen, betrieblichen, kommerziellen oder technischen Zweck dient und einem Unternehmen des öffentlichen Verkehrs angehört (so im UIC-Leaflet 920-2 beschrieben, dort mit ‘Bahnstelle’ bezeichnet).
Fachliche Beschreibung
Entstanden ist der Begriff ‘Dienststelle’ als Verallgemeinerung von Betriebspunkt (Haltestelle). Die primäre Dienststellen sind die Betriebspunkte und liegen auf oder bei Schienen resp. Linien des öffentlichen Verkehrs oder sind eng mit dem Betrieb eines Transportunternehmens des öffentlichen Verkehrs verbunden. Die sekundäre Dienststellen haben zwar eine Funktion im öffentlichen Verkehr, sind aber keine Betriebspunkte, weil sie entweder mit den Linien des öffentlichen Verkehrs nicht direkt zu tun haben, z.B. Reisebüros, Verwaltungen, Tourismus-Organisationen, oder nicht verortbar sind, zB. mobile Equipen. Auch einzelne funktionelle Einheiten eines grossen Bahnhofs können sekundäre Dienststellen sein. Sie werden in Dienststellendokumentation verwaltet.
Die Menge der Dienststellen ist die umfassendste in der Dienststellenhierarchie. Diese Hierarchie teilt sich auf der obersten Ebene in die primäre Dienststellen (= Allgemeine Betriebspunkte) und sekundäre Dienststellen. Die Allgemeinen Betriebspunkte teilen sich wiederum in die Betriebspunkte des Fahrplans und die Betriebspunkte ohne Fahrplan auf. Die Betriebspunkte mit Fahrplan unterscheiden Verkehrspunkte und Technische Fahrplanpunkte. Für die Kundeninformation sind diese Verkehrspunkte relevant, denn diese werden dem Kunden kommuniziert. Sind sie für den Güterverkehr relevant spricht man von Ladestellen, sind sie für den Personenverkehr relevant spricht man von Haltestellen. Es gibt Verkehrspunkte, die für beide Ausprägungen genutzt werden.